Einleitung
Das Fahrradfahren wird immer beliebter, nicht nur als Freizeitaktivität, sondern auch als Fortbewegungsmittel im Alltag. Die Gründe dafür sind vielfältig: es ist umweltfreundlich, gesundheitsfördernd und oft auch schneller als mit dem Auto durch den Stadtverkehr zu fahren. Aber es gibt noch einen weiteren Vorteil: Wer ein Fahrrad kauft, kann dabei auch noch Steuern sparen.
Die Steuervorteile beim Fahrradkauf
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mehrere Regelungen geschaffen, um den Kauf von Fahrrädern zu fördern. Diese Regelungen ermöglichen es, einen Teil des Kaufpreises steuerlich geltend zu machen oder sogar komplett von der Steuer abzusetzen. Im Folgenden werden die wichtigsten Möglichkeiten vorgestellt:
Dienstfahrrad
Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Fahrrad auch für den Arbeitsweg nutzen möchten, gibt es die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu leasen oder zu kaufen. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Fahrrad und Sie können es sowohl für berufliche als auch private Zwecke nutzen. Der Vorteil: Der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung ergibt, wird nur gering besteuert. Das kann zu einer erheblichen Einsparung bei der Einkommensteuer führen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern auch ein „Jobrad“ zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad, das der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann. Der Vorteil: Der geldwerte Vorteil wird nicht als Arbeitslohn gewertet und ist somit steuerfrei. Auch hier kann also eine erhebliche Einsparung bei der Einkommensteuer erreicht werden.
Elektrofahrräder
Seit dem 01. Januar 2020 gelten für Elektrofahrräder (Pedelecs) besondere Regelungen. Elektrofahrräder mit einer Unterstützung bis maximal 25 km/h gelten steuerlich wie herkömmliche Fahrräder und können daher wie diese steuerlich geltend gemacht werden. Elektrofahrräder mit einer Unterstützung bis maximal 45 km/h gelten hingegen als Kraftfahrzeuge und unterliegen daher den gleichen steuerlichen Regelungen wie Autos. Hier können also nur die üblichen Kilometerpauschalen oder tatsächlich entstandenen Kosten geltend gemacht werden.
Fazit
Wer ein Fahrrad kaufen möchte, sollte sich also unbedingt über die steuerlichen Vorteile informieren. Je nach Art des Fahrrads und der Nutzung können hier erhebliche Einsparungen erzielt werden. Dabei lohnt es sich, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger oder Unternehmer die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen.Doch auch ohne spezielle Regelungen können Fahrradkäufe steuerlich relevant sein. Denn als Privatperson können Sie Fahrräder als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Hierbei können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.200 Euro, als Steuerermäßigung geltend machen. Allerdings müssen Sie hierbei beachten, dass der Kauf des Fahrrads durch eine Rechnung belegt werden muss und dass nur bestimmte Kosten wie der Kaufpreis, Montage- und Lieferkosten sowie die Kosten für Zubehör berücksichtigt werden können.
Insgesamt bietet der Fahrradkauf also eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen, die es lohnenswert machen, über die Anschaffung eines Fahrrads nachzudenken. Dabei sollten Sie jedoch immer darauf achten, welche Regelungen in Ihrem konkreten Fall anwendbar sind und welche Einschränkungen es eventuell gibt. Eine Beratung durch einen Steuerexperten kann hierbei hilfreich sein, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kauf eines Fahrrads nicht nur ökologische und gesundheitliche Vorteile mit sich bringt, sondern auch steuerlich relevant sein kann. Wer die verschiedenen Möglichkeiten nutzt, kann hierbei erhebliche Einsparungen erzielen und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt und die eigene Gesundheit tun.