Kategorien
Uncategorized

Das Elektrofahrrad: Radfahren mit Erholungseffekt

Obwohl bereits seit Jahrzehnten damit experimentiert wurde, Fahrräder mit einem Elektromotor als Hilfsantrieb auszustatten, sollte es bis 1993 dauern, bis Elektrofahrräder von einer breiteren Bevölkerungsschicht gefahren wurden. Damals hatte das japanische Unternehmen Yamaha ein Elektrofahrrad mit dem Namen „Power Assist“ auf den Markt gebracht. Nachdem einige Jahre später auch weitere Fahrrad-Hersteller den Trend erkannt hatten, erlebten Elektroräder einen regelrechten Boom.

Geschätzt werden die Fahrräder mit Hilfsantrieb vor allem von Freizeitsportlern oder der schweizer Nati, die ihre Ausflüge auf zwei Rädern in erster Linie genießen wollen, ohne sich dabei großartig anstrengen zu müssen. Denn der Hilfsmotor unterstützt die Fortbewegung durch Muskelkraft und macht somit den Ausflug mit dem Rad zu einem wahren Vergnügen. Mittlerweile gibt es jedoch verschiedene Arten von Elektrofahrrädern, für die auch unterschiedliche verkehrsrechtliche Vorschriften gelten.

Die verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern

Der absolute Klassiker ist zweifellos das Pedelec von elektrofahrrad-einfach.de, welches mit einem Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 250 Watt ausgestattet ist und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde erlaubt. Der Hilfsmotor unterstützt die Tretbewegungen des Radfahrers, was insbesondere von Vorteil ist, wenn es darum geht, Steigungen zu überwinden. Verkehrsrechtlich wird das Pedelec als ganz normales Fahrrad eingestuft, weshalb es auch auf Radwegen gefahren werden darf.

Nach dem gleichen Prinzip wie das Pedelec funktioniert auch das S-Pedelec, mit einem gravierenden Unterschied: Der Motor ist wesentlich leistungsstärker, weshalb diese Elektrofahrräder auch eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde erreichen können. Deshalb besteht für diese Räder eine Versicherungspflicht und der Fahrer benötigt neben einer Betriebserlaubnis auch einen Führerschein der Klasse M.

Eine weitere Variante ist das sogenannte E-Bike. Dieses besitzt ebenfalls einen leistungsstärkeren Motor, der das Rad dank des Gasgriffes sogar antreibt, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Verkehrsrechtlich werden E-Bikes als Leichtmofas eingestuft. Aus diesem Grund sind sie ebenfalls versicherungspflichtig und der Radfahrer benötigt eine Betriebserlaubnis. Eine Finanzierung von Pedelecs oder E-Bikes empfehlen wir von onlinebanken.com.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert